Meldung vom 15.12.2016 

Legal: Parken mit Überhang

Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 05) sehen einen 70 Zentimeter breiten Überhangstreifen ab dem Bordstein vor, der ebenfalls genutzt werden darf.

Zur Weihnachtszeit wird es wieder richtig voll in den Städten. Vielerorts drohen lange Staus und Parkplatznot. Jeder Autofahrer, der eine der seltenen freien Flächen findet, kann sich dann glücklich schätzen. Doch nicht jede Lücke ist passend.

Wie der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, mitteilt, sind die Parkplatz-Empfehlungen veraltet, so dass es bei der Parkplatz-Suche oftmals vorne, hinten und an der Seite klemmt. Senkrechte Parkbuchten müssen beispielsweise nur 4,30 Meter lang sein. Ein aktueller VW Passat bringt es jedoch schon auf eine Länge von 4,77 Metern. In der ersten Generation war er noch 4,20 Meter und damit mehr als einen halben Meter kürzer. „Die Empfehlungen hinken der Realität mindestens fünf Fahrzeug-Generationen hinterher“, so ACE-Pressesprecher Constantin Hack. „Da wundert es nicht, dass die Anzahl der Parkrempler weiter zunimmt.“

Befürchtungen, ein Knöllchen zu riskieren, wenn Front oder Heck über den Gehweg ragen, hält der Club jedoch für unbegründet. So geben die Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 05) einen 70 Zentimeter breiten Überhangstreifen ab dem Bordstein vor, der ebenfalls genutzt werden darf.

Mit der Kritik von Fußgängern müssen Autofahrer trotzdem rechnen. Der ACE empfiehlt deshalb gerade Besitzern von Autos mit sehr langem Überhang, dazu zählen viele Kombis, in der Weihnachtszeit vermehrt Park&Ride-Möglichkeiten zu nutzen und auf Bus und Bahn umzusteigen.