Meldung vom 26.09.2009 

Verwirrung um Gasflaschen

ADAC kritisiert Polizeikontrollen von Wohnmobilen und Caravans auf der Autobahn

Gasflaschen müssen beim Transport im Wohnmobil oder im Wohnwagen nicht mit aufgesetzter Schutzkappe und aufgeschraubter Verschlussmutter gesichert sein, wenn sie bereits an die Gasanlage angeschlossen sind. Es darf auch während der Fahrt Gas entnommen werden, um beispielsweise einen Kühlschrank zu betreiben. Anders ist es allerdings, wenn es sich bei den Flaschen um nicht angeschlossene Reserveflaschen handelt. Hier müssen die Flaschen gesichert werden. Der ADAC reagiert damit auf Medienberichte, wonach die Polizei Camper auf dem Weg in den Urlaub beanstandet hat, weil die Gasflaschen nicht abgeklemmt worden waren.

Voraussetzung ist jedoch, dass die Gasanlage den gesetzlichen Anforderungen (z.B. DVGW Arbeitsblatt G 607 oder der EN 1949) genügt und über eine gültige Prüfung verfügt. Damit ist sichergestellt, dass ausreichende Maßnahmen zur Verhinderung eines Gasaustrittes getroffen sind.

Der ADAC rät Campern, das Flaschenventil vor jeder Fahrt zuzudrehen, wenn kein Gas benötigt wird. Das Entfernen des Schlauches ist jedoch weder vorgeschrieben noch droht hier ein Bußgeld.