Meldung vom 06.01.2007 

Im März kommt die „Feinstaubplakette“

Im neuen Jahr kommt die Feinstaubplakette. Voraussichtlich von März 2007 an dürfen in ausgewiesenen Umweltzonen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der neuen Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind.

DEKRA weist darauf hin, dass nach der neuen Verordnung Fahrzeuge ohne geregelten Katalysator sowie alte Diesel-Fahrzeuge nicht gekennzeichnet werden können und ausgewiesene Umweltzonen nicht befahren dürfen.

Das Bundesumweltministerium rechnet damit, dass rund eine Million Diesel-Pkw mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet werden dürften, um eine bessere Einstufung zu erreichen. DEKRA empfiehlt betroffenen Pkw-Fahrern, die Zeit bis zur endgültigen Festlegung des Einführungstermins im Frühjahr zu nutzen, um sich über die Nachrüstangebote in Fachhandel und Kfz-Werkstätten zu informieren. Für schwere Nutzfahrzeuge und Busse liegen die entsprechenden Verordnungen für die Nachrüstung derzeit noch nicht vor.

Die „Feinstaubplaketten“ werden voraussichtlich im Laufe des Frühjahrs von den Zulassungsbehörden und den zur Abgasuntersuchung zugelassenen Stellen ausgegeben. Über sein flächendeckendes Netz wird DEKRA Autofahrer, gewerbliche Fuhrparks und Kraftfahrzeug-Werkstätten mit der neuen Plakette bundesweit versorgen.

Die Plaketten wird es in den drei Farben Grün, Gelb und Rot geben, die jeweils einer Schadstoffgruppe entsprechen. Die grüne Plakette erhalten Kraftfahrzeuge mit der geringsten Partikel- bzw. Schadstoffemission, wie etwa Kraftfahrzeuge mit modernster Dieseltechnik sowie nahezu alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotor, die über einen geregelten Katalysator verfügen. In weiteren Stufen wird die gelbe sowie die rote Plakette für Dieselfahrzeuge zugeteilt.

Die im Mai 2006 beschlossene Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in den Städten zu einer Verringerung der Feinstaubbelastung beitragen. Neben der bundesweit einheitlichen Kennzeichnung von Autos, Lastwagen und Bussen wird das neue Verkehrszeichen „Umweltzone“ eingeführt. Es signalisiert ein feinstaubbedingtes Fahrverbot für Fahrzeuge ohne die angezeigte Plakette. Auf Grundlage von Luftreinhalteplänen können die Städte und Kommunen in Aktionsplänen festlegen, welche Bereiche als Umweltzonen ausgewiesen werden. Laut Feinstaub-Richtlinie darf der EU-weite Feinstaub-Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft höchstens an 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Bereits Mitte 2006 hatten viele deutsche Städte dieses Limit überschritten.